Das Problem
Firmen der AI-Branche gewinnen die Trainingsdaten für ihre Datenmodelle aus den Inhalten des Internets. Diese Inhalte wurden jedoch ursprünglich von Menschen geschrieben, gezeichnet, komponiert, gefilmt usw. Bisher war es Usus, die Urheberinnen für die Nutzung zu bezahlen, also die Illustratorin wird für das Bild auf der Firmen-Website bezahlt, der Texter für den Marketingtext oder Blog-Beitrag, der Musiker für den Song usw. (Auftragsarbeit) oder Menschen haben ihre Werke selbst veröffentlicht, um Werbung für sich zu machen – und zukünftig dafür bezahlt zu werden oder Aufmerksamkeit / Anerkennung zu erzielen (Eigenauftrag).
Neuerdings werden Bilder, Texte, Songs etc. mit Hilfe von „generativen künstlichen Intelligenzen“ erzeugt – kostenfrei oder für kleines Geld. Für die bereits erfolgte massenhafte Nutzung der Inhalte gab und gibt es bisher keine Vergütung – im Gegenteil: Die Kreativen und Autorinnen erhalten auch weniger Aufträge für neue Inhalte.
Eine Lösung?
Die Non-Profit-Gruppe RSL Collective hat ein Konzept für ein Really Simple Licensing (RSL), also „wirklich einfaches Lizenzieren“, von Inhalten entwickelt. Die Inhalte-Ersteller markieren ihre Inhalte als urheberrechtlich geschützt. Wenn die AI-Crawler bei der Website vorbeikommen und die Inhalte auslesen wollen bzw. jedes Mal, wenn auf Grundlage des ausgelesenen Inhaltes eine AI-Chat-Antwort erstellt wird, geht eine Zahlung an die Urheberin.
Interessant an der Lösung ist der Ansatz, auf Standard-Web-Technologien aufzusetzen (u. a. robots.txt). Je größer die Menge der Beteiligten, desto besser ist natürlich die Verhandlungsbasis gegenüber den KI-Firmen. Der konkrete Einbau in die eigene Website scheint wirklich einfach zu sein.
- Website rslcollective.org
- Website rslstandard.org (technische Infos)
- Davon gehört haben wir in der Folge 532 von Logbuch Netzpolitik, Kapitel „Web retten: Make AI pay for it“ ab 31:28.
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